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Wichtige Formulare für Ihren Providerwechsel
Ein Providerwechsel ist leider immer mit Formalitäten verbunden.
Damit Sie sich schneller zurecht finden, haben wir die wichtigsten
Vorlagen für Sie zusammen gestellt.
Wichtig: Wenn es sich bei Ihrer Domain um eine .com .net . org .biz
oder .eu Domain handelt, ist ein KK Formular nicht notwendig.
KK / Providerwechsel
Wenn Sie mit Ihrer bereits bestehenden Domain zu uns umziehen und also den
Provider wechseln möchten, stellen wir einen KK Antrag um die Übernahme
Ihrer Domain von Ihrem bisherigen Provider zu uns durchzuführen.
Damit wir diesen Antrag stellen und der bisherige Provider zustimmen darf, müssen Sie als Domaininhaber unten stehendes KK Formular ausfüllen und unterschrieben per Post oder Fax an den bisherigen Provider und an uns schicken. KK-Formular als PDF-Dokument KK-Formular als .txt-Datei Ownerchange/Besitzerwechsel
Sie haben eine Domain gekauft und möchten diese nun vom bisherigen Domain-Inhaber
und bishergen Provider übernehmen? In diesem Fall benötigen wir 2
Formulare. Zum einen wie oben beschrieben das KK Formular um die Domain
übernehmen zu können, dieses muss vom bisherigen Domaininhaber ausgefüllt
und an uns und den alten Provider gesendet werden. Des weiteren benötigen
wir unten stehendes Ownerchange Formular um die Domain auf Ihren Namen
überschreiben zu dürfen, damit Sie rechtmäßiger Inhaber der Domain
werden. Dieses Formular muss ebenfalls vom bisherigen Inhaber ausgefüllt
und uns per Fax oder Post zugesandt werden.
Wenn Sie eine Domain verkaufen, bitten Sie den neuen Domaininhaber Ihnen die nötigen Unterlagen welche vom neuen Provider zur Verfügung gestellt werden zur Unterschrift zu übermitteln, wir benötigen in diesem Fall das KK Formular des neuen Providers welches vom aktuellen Domaininhaber (Ihnen) ausgefüllt und unterschrieben sein muss. Bitte beachten Sie, dass wir für nachträgliche Änderungen am Domaininhaber/Admin-C einer Domain, eine Bearbeitungsgebühr von 9.90 Euro pro Domain berechnen müssen. Bei der Übernahme der Domain zu uns, fallen hierfür keine zusätzlichen Gebühren an. Ownerchange-Formular als .txt-Datei
Provider oder Inhaberwechsel einer .eu Domain:
(Wichtig: Sobald z.B. bei einem Providerwechsel der Firmenname, Name,
Vorname oder Mailadresse von den bisherigen Daten im Whois abweicht,
wird mit dem Umzug gleichzeitig technisch gesehen ein Inhaberwechsel
durchgeführt.)
Generell: "Normalerweise" sind keine weiteren Formailtäten für den Umzug einer .eu Domain nötig. Dies bedeutet Sie bestellen die Domain bei uns, wir stellen den KK Antrag und die Vergabestelle sendet 1 Mail an Ihre im Whois bei der Registrierung der Domain hinterlegte Mailadresse und 1 Mail an die von uns für Sie angegebene Mailadresse. Sie müssen in beiden Mails den Bestätigungs-Link anklicken und stimmen damit dem Providerwechsel zu. Wenn die Mailadresse im Whois der Domain jedoch nicht identisch ist mit der bei uns angegebenen Mailadresse, kommen Formalitäten und unter umständen nötige Formulare ins Spiel. Hier sehen Sie den von der Eurid (Vergabestelle für .eu Domains) beschriebenen Ablauf: Übertragungen Inhaberwechsel: 1. Zweck: Übertragung eines Domänennamens von einem Registranten (Inhaber des Domänennamens) zum anderen. 2. Um einen Inhaberwechsel zu starten, muss der neue Registrant, also die beteiligte Partei, die nach der Übertragung der neue Inhaber des Domänennamens sein wird, eine zugelassene Registrierstelle kontaktieren. 3. Die (neue) Registrierstelle reicht dann bei EURid einen Inhaberwechselantrag ein. Dieser Antrag muss das genaue Datum angeben, an dem der Inhaberwechsel stattfinden soll. Falls ein Datum in der Zukunft angegeben wurde, wird der Inhaberwechsel an diesem Tag oder so schnell wie möglich nach diesem Tag durchgeführt werden, vorausgesetzt, dass wir die Bestätigungen des alten und des neuen Registranten erhalten haben. Wenn das angegebene Datum mit dem Datum der Antragstellung übereinstimmt, wird der Inhaberwechsel so schnell wie möglich, nachdem wir von beiden beteiligten Parteien die Bestätigung erhalten haben, durchgeführt. 4. Sobald EURid den Inhaberwechselantrag erhalten hat, wird an den neuen sowie an den alten Registranten (derjenige, der zu dem Zeitpunkt Inhaber des Domänennamens ist) eine automatische Email ausgeschickt, die beide dazu auffordert, den Inhaberwechsel mit Hilfe der Webschnittstelle („Webinterface“) zu bestätigen. 5. EURid muss die Bestätigungen für den Inhaberwechsel innerhalb von 14 Tagen erhalten. 6. Wenn binnen 7 Tagen nach Eingang des Inhaberwechselantrags noch keine Bestätigung empfangen wurde, schickt EURid eine Email zu der Registrierstelle des neuen Registranten. Diese Email soll die Registrierstelle noch einmal daran erinnern, dass EURid die Bestätigung beider beteiligten Parteien benötigt und zudem darauf hinweisen, dass die Bestätigungen auch per Fax eingeschickt werden können (+32 2 401 27 52.) Eine Vorlage für dieses Fax finden Sie, wenn Sie auf einen der folgenden Links klicken (nur auf Englisch): * Bestätigungsfax
für den alten Registranten Bitte beachten: Wenn das Bestätigungsfax von einem Unternehmen gesendet wird, muss für das Fax das offizielle Briefpapier der Firma (mit Briefkopf) benutzt werden. 7. Wenn EURid die Bestätigung von beiden Parteien innerhalb von 7 Tagen nach Verschicken der Erinnerungsemails empfängt, wird der Inhaberwechsel an dem auf dem Antrag angegebenen Datum durchgeführt. 8. Daraufhin wird zu der alten Registrierstelle eine Email geschickt, mit der Information, dass ein Inhaberwechsel stattgefunden hat. 9. Wenn EURid keine Bestätigungen erhält, wird der Inhaberwechsel annulliert und muss neu beantragt werden. 10. Nach Durchführung eines Inhaberwechsels beginnt eine neue 12-monatige Laufzeit für diesen Domänennamen. Die neue Laufzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem der Inhaberwechsel durchgeführt wurde, und läuft bis zum Ende des gleichen Kalendermonats im folgenden Jahr. Die Gebühren für den Inhaberwechsel werden der (neuen) Registrierstelle angerechnet. 11. Bitte beachten Sie: Es ist auch möglich, dass ein Inhaberwechsel zwischen zwei Registranten stattfindet, die beide die gleiche Registrierstelle benutzen (d.h. der neue Registrant muss sich nicht unbedingt an eine andere Registrierstelle wenden, wenn der Domänenname übertragen werden soll). In diesem Fall sind die alte und die neue Registrierstelle ein und dieselbe Registrierstelle. Dies beeinflusst den Übertragungsprozess aber nicht. Hinweis: Bei einem Inhaberwechsel, (sei es auch nur Änderung der Firmierung) wird die Jahresgebühr der Domain wie bei einer Neu-Registrierung wieder erneut für 1 Jahr fällig.
Registrierstellenwechsel 1. Zweck: Übertragung der Verwaltung eines Domänennamens von einer Registrierstelle zur anderen (Providerwechsel). 2. Um einen Registrierstellenwechsel zu starten, muss der Registrant die neue Registrierstelle kontaktieren, die den Domänennamen nach dem Registrierstellenwechsel verwalten soll. 3. Die neue Registrierstelle reicht dann bei EURid einen Registrierstellenwechselantrag ein. Falls ein Datum in der Zukunft angegeben wurde, wird der Registrierstellenwechsel an diesem Tag oder so schnell wie möglich nach diesem Tag durchgeführt werden, vorausgesetzt, dass wir die Bestätigung des Registranten erhalten haben. Wenn das angegebene Datum mit dem Datum der Antragstellung übereinstimmt, wird der Registrierstellenwechsel so schnell wie möglich, nachdem wir die Bestätigung des Registranten erhalten haben, durchgeführt. 4. Sobald EURid den Registrierstellenwechselantrag erhalten hat, wird an den Inhaber des Domänennamens eine automatische Email ausgeschickt, die ihn dazu auffordert, den Registrierstellenwechsel mit Hilfe der Webschnittstelle („Webinterface“) zu bestätigen. 5. EURid muss die Bestätigung für den Registrierstellenwechsel innerhalb von 14 Tagen erhalten. 6. Wenn nach 7 Tagen, nach Eingang des Registrierstellenwechselantrags noch keine Bestätigung empfangen wurde, schickt EURid eine Email zu der Registrierstelle. Diese Email soll die Registrierstelle noch einmal daran erinnern, dass EURid noch auf die Bestätigung des Registrierstellenwechselantrags wartet. Zudem wird noch darauf hingewiesen, dass die Bestätigung auch per Fax eingeschickt werden kann. Eine Vorlage für dieses Fax finden Sie hier . 7. Wenn EURid die Bestätigung innerhalb von 7 Tagen nach Verschicken der Erinnerungsemails empfängt, wird der Registrierstellenwechsel an dem auf dem Antrag angegebenen Datum durchgeführt. 8. Daraufhin wird zu der alten und der neuen Registrierstelle eine Email geschickt, mit der Information, dass der Registrierstellenwechsel stattgefunden hat. 9. Wenn EURid keine Bestätigungen erhält, wird der Registrierstellenwechsel annulliert und muss neu beantragt werden. 10. Nach Durchführung des Registrierstellenwechselauftrages beginnt eine neue 12-monatige Laufzeit für diesen Domänennamen. Die neue Laufzeit beginnt ab dem Zeitpunkt, in dem der Registrierstellenwechsel durchgeführt wurde, und läuft bis zum Ende des gleichen Kalendermonats im folgenden Jahr. Die Gebühren für den Registrierstellenwechsel werden der neuen Registrierstelle angerechnet. Beide Arten von Übertragungen, Inhaberwechsel und Registrierstellenwechsel, können einfach durchgeführt werden, und benötigen nur einen Antrag der betreffenden Registrierstelle, um eingeleitet zu werden. Bitte beachten Sie, dass eine schnelle Abwicklung beider Verfahren abhängt von der umgehenden Bestätigung der beteiligten Registranten. |